Seriöser Journalismus hält sich an den Ehrencodex der Presse

Warum Factinsect auf Qualitätsmedien setzt

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Factinsect vergleicht Informationen aus dem Netz mit Qualitätsmedien, die sich dem journalistischen Ehrencodex verschrieben haben. Wir vertrauen darauf, dass in diesen Redaktionen Profis arbeiten, die unbeeinflusst recherchieren, hinterfragen und berichten.

Es ist Aufgabe von Journalismus, unseren Politikerinnen und Politikern kritische Fragen zu stellen, ihre Konzepte zu hinterfragen, und die Bevölkerung korrekt und umfassend zu informieren.

Unabhängige Medien sind eine wichtige Säule einer funktionierenden Demokratie. Qualitätsmedien verpflichten sich freiwillig dem journalistischen Ehrencodex des österreichischen Presserates, bzw. in Deutschland den journalistischen Grundsätzen des Deutschen Presserates. Das unterscheidet Qualitätsmedien von Parteimedien, Blogs, Vlogs und anderen kommerziellen oder privaten Angeboten.

Der journalistischen Ehrencodex – die wichtigsten Inhalte

Genauigkeit: Gründliche, professionelle Recherche stellt sicher, dass die enthaltene Information auch tatsächlich stimmt. Wörtliche Zitate sind durch Anführungszeichen gekennzeichnet. Beispiel: „Du sollst nicht alles glauben, was im Internet steht“, hat Silja immer gesagt.

Wenn es doch einmal passiert, dass falsche Informationen veröffentlicht werden, wird die Info richtiggestellt.

Unterscheidbarkeit Meinung oder Bericht: Für das Publikum muss klar ersichtlich sein, ob ein Medienbeitrag ein Tatsachenbericht oder eine Meinungsäußerung/Kommentar ist. Fotomontagen und Bildbearbeitungen werden gekennzeichnet.

Einflussnahme: Redakteurinnen und Redakteure müssen ihre Arbeit ohne Einfluss von außen machen. Dazu zählen zum Beispiel Bestechungsversuche / Geschenke, wirtschaftliche Interessen des Verlages oder auch psychischer Druck.

Persönlichkeits-Schutz: In Qualitätsmedien wird niemand in einem Beitrag diffamiert, verunglimpft oder verspottet. Die journalistische Arbeit darf Menschen nicht in Gefahr bringen. Opfer von Verbrechen haben ein Recht darauf, anonym zu bleiben. Die Intimsphäre der Meschen wird respektiert, das gilt ganz besonders für Kinder und Jugendliche.

Diskriminierung und Pauschal-Verunglimpfungen: Qualitätsmedien verzichten auf pauschale Verdächtigungen und Urteile von Personengruppen, es gibt keine Diskriminierung oder Vorverurteilung aufgrund von Alter, Behinderung, Geschlecht, ethnische Zugehörigkeit, Religion, sexuelle Orientierung, weltanschauliche Gründe. Religiösen Lehren oder anerkannten Religionsgemeinschaften werden nicht verspottet.

Informationsbeschaffung und Fotos: Irreführung, Druck ausüben, einschüchtern, emotionale Stress-Situationen ausnutzen, geheime Abhörgeräte gehören nicht zu den verwendeten Recherche-Instrumenten. Verdeckte Recherchen sind in Ausnahmefällen bei öffentlichem Interesse möglich (Beispiel: „Ibiza-Affäre“).

Autos, Reisen: Reise- und Tourismusberichte behandeln immer auch soziale und politische Themen des Reiselandes. In Auto-/Motor-Berichten kommen auch umwelt- und verkehrspolitische Themen vor. Berichte über Konsumgüter und Gastro-Angebote müssen nachvollziehbar sein.

Öffentliches Interesse: Bei Personen des öffentlichen Lebens, bei Berichten über Politiker*innen, bei Gefahr für die Bevölkerung oder ähnlichen Situationen ist zwischen dem besonderen Interesse der Öffentlichkeit, Schutz der Öffentlichkeit (auch Schutz vor Irreführung) und dem Persönlichkeitsschutz der betroffenen Person sorgfältig abzuwägen!

Interesse von Journalist*innen und anderen Medien-Mitarbeiter*innen: Geschäftliche und private Interessen von Medienmitarbeiter*nnen beeinflussen die journalistische Arbeit nicht. Sie nutzen Informationen, die sie als JournalistInnen erhalten, nicht für persönliche oder berufliche Vorteile.

Suizidberichterstattung: Wegen der Gefahr von Nachahmung wird über Selbstmorde, Selbstmordversuche und Selbstverstümmelung nur zurückhaltend berichtet.

Den gesamten Ehrencodex findet ihr unter diesem Link!

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Silja Kempinger
Co-Founder von Factinsect

2/3/2021, 12:13:32 PM